Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kletterpark Bautzen GmbH
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Kletterpark Bautzen GmbH (nachfolgend „Kletterpark“) und ihren Besucherinnen und Besuchern (nachfolgend „Gäste“) für den Besuch des Kletterparks sowie für den Erwerb von Eintritts- und Nutzungstickets, unabhängig davon, ob diese online oder an der Kasse vor Ort erworben werden.
Mit dem Betreten des Geländes und/oder dem Erwerb eines Tickets erkennen die Gäste diese AGB sowie die ausgehängte Parkordnung als verbindlich an.
Vertragspartner, Kontakt
Vertragspartner ist die Kletterpark Bautzen GmbH, Kletterpark Bautzen, 02625 Bautzen.
Kontakt: Telefon 01604518535, E-Mail: info@kletterpark-bautzen.de.
Nutzungsumfang und Angebot
Der Kletterpark ist ein Outdoor-Kletterpark mit verschiedenen Parcours und ZIP-Lines sowie einem Anfängerbereich.
Die Nutzung der Anlagen ist nur mit gültigem Ticket innerhalb der bekanntgegebenen Öffnungszeiten und unter Beachtung der Anweisungen des Personals und der ausgehängten Sicherheitshinweise gestattet.
Tickets, Preise, Zahlung
Der Zutritt und die Nutzung der Kletteranlagen sind ausschließlich mit einem gültigen Ticket zulässig, das entweder online oder an der Kasse vor Ort erworben werden kann.
Es gelten die zum Zeitpunkt des Ticketkaufs veröffentlichten Preise; die Zahlung erfolgt nach den jeweils angebotenen Zahlungsarten.
Bei Online-Buchungen kommt der Vertrag über den Erwerb der ausgewählten Tickets mit Abschluss des Buchungsvorgangs durch Klick auf die entsprechend gekennzeichnete Schaltfläche (z.B. „zahlungspflichtig buchen“) zustande, unabhängig von der gewählten Zahlungsart.
Wählt der Gast die Zahlungsart „Zahlung vor Ort“, bleibt der Zahlungsanspruch des Kletterparks aus dem geschlossenen Vertrag bestehen; die Zahlung ist spätestens bei Antritt des Besuchs an der Kasse zu leisten.
Mit dem Verlassen des Geländes endet die Gültigkeit des Tickets für den laufenden Besuch; mit Verlassen des Parks können keine weiteren Ansprüche aus der bereits erbrachten Nutzung geltend gemacht werden, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Buchungsinformationen
Sie buchen hier Tickets für den Kletterpark Bautzen für den ausgewählten Termin. Es handelt sich um eine zeitgebundene Freizeitdienstleistung. Für diese Buchung besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
Mit Klick auf „zahlungspflichtig buchen“ schließen Sie einen verbindlichen Vertrag über den Erwerb der ausgewählten Tickets mit der Kletterpark Bautzen GmbH – unabhängig von der gewählten Zahlungsart.
Wählen Sie die Zahlungsart „Zahlung vor Ort“, zahlen Sie den Ticketpreis am Besuchstag an der Kasse. Erscheinen Sie ohne rechtzeitige Stornierung (spätestens 24 Stunden vor Termin, z.B. per E-Mail) nicht zum gebuchten Termin („No-Show“), sind wir berechtigt, eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% des Ticketpreises gemäß unseren AGB zu berechnen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Tickets
Soweit Tickets für ein konkretes Datum oder einen konkreten Zeitraum erworben werden, handelt es sich um Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit festem Termin.
Für solche Verträge besteht nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Stornierung, Umbuchung, Nichtnutzung
Eine Rückgabe oder Erstattung bereits gekaufter Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Kletterpark kann in Einzelfällen aus Kulanz Umbuchungen oder andere Lösungen anbieten, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht.
Bei Online-Buchungen mit einem konkreten Datum oder Zeitraum und der Zahlungsart „Zahlung vor Ort“ verpflichtet sich der Gast, zum gebuchten Termin zu erscheinen oder die Buchung rechtzeitig zu stornieren. Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem gebuchten Termin möglich; Stornierungen müssen in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen.
Erfolgt keine oder eine verspätete Stornierung und erscheint der Gast zum gebuchten Termin nicht („No-Show“), ist der Kletterpark berechtigt, eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% des vereinbarten Ticketpreises als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Wetter, Betriebsunterbrechung und -schließung
Bei witterungsbedingten Gefahren (z.B. Gewitter, Sturm) oder aus Sicherheits- bzw. betrieblichen Gründen kann der Kletterpark einzelne Anlagen oder den gesamten Betrieb vorübergehend unterbrechen oder einstellen.
In diesen Fällen informiert der Kletterpark über mögliche Ersatzleistungen oder Kulanzregelungen; ein Anspruch auf vollständige Erstattung besteht nur, sofern die Leistung gar nicht erbracht werden kann und keine angemessene Ersatzleistung angeboten wird.
Mindestanforderungen, Alters- und Größenregelungen
Der Kletterpark richtet sich grundsätzlich an Besucherinnen und Besucher aller Altersgruppen.
Aus sicherheitstechnischen Gründen können einzelne Parcours nur genutzt werden, wenn körperliche Voraussetzungen (z.B. Mindest- oder Reichhöhe) erfüllt sind; ab ca. 130 cm Körpergröße können die Parcours in der Regel vollständig genutzt werden, während bei geringerer Körpergröße einzelne Elemente bauartbedingt nicht erreichbar sein können.
Ergänzend gelten folgende Richtwerte: Fünf der sieben Parcours sind ab einer Mindestgröße von 105 cm in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson begehbar. Die unteren zwei Ebenen und der Flying Fox (insgesamt sechs Parcours) sind in der Regel erst ab 130 cm Körpergröße allein begehbar. Der Sportparcours (schwarz) ist erst ab 160 cm Körpergröße nutzbar.
Minderjährige und Aufsichtspflicht
Minderjährige dürfen den Kletterpark nur unter Aufsicht einer von den Erziehungsberechtigten benannten volljährigen Aufsichtsperson (z.B. Eltern, Geschwister, Großeltern, befreundete Erwachsene) nutzen.
Eltern bzw. sonstige Aufsichtspflichtige bleiben für die Beaufsichtigung der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie die Einhaltung dieser AGB und der Sicherheitsregeln eigenverantwortlich und haften für von diesen verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
Personen unter 18 Jahren benötigen zusätzlich eine schriftliche Genehmigung einer erziehungs- bzw. aufsichtspflichtberechtigten Person mit Angabe von vollständigem Namen und Telefonnummer.
Sicherheitsunterweisung und Eigenverantwortung der Gäste
Vor der Nutzung der Kletteranlagen erhalten die Gäste eine Sicherheits- und Bedienungsunterweisung durch das Personal des Kletterparks; die Teilnahme an dieser Unterweisung ist Voraussetzung für die Nutzung.
Als Unterweisung gelten die Videoeinweisung oder eine persönliche Einweisung durch Trainerpersonal. Ohne vorherige Unterweisung ist die Nutzung nicht gestattet.
Die Gäste sind verpflichtet, die erteilten Anweisungen, Hinweisschilder und Sicherheitsregeln strikt zu beachten und ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt anzuwenden; sie nutzen die Anlagen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf eigenes Risiko, soweit sie die Hinweise beachten und ihre körperliche Eignung eigenverantwortlich einschätzen.
Parcours und Elemente dürfen nur genutzt werden, wenn die vorgeschriebene Sicherungsverbindung zwischen Sicherungsgerät (z.B. Ropeglider) und Sicherungsseil besteht.
Pro Element darf sich nur eine Person aufhalten; auf Plattformen dürfen sich maximal drei Personen gleichzeitig aufhalten.
Für Seilrutschen gilt: Der Einstieg erfolgt ohne Sprung durch kontrolliertes Einsetzen in das Sicherungsgerät. Eine Seilrutsche darf erst genutzt werden, wenn die vorherige Person die Landeplattform erreicht und den Landebereich verlassen hat.
Kleidung, Ausrüstung und persönliche Gegenstände
Beim Klettern ist festes Schuhwerk zu tragen.
Bewegliche Gegenstände (z.B. Handy, Schlüssel, Portemonnaie) sind aus Taschen zu entfernen oder sicher zu verstauen, um Gefährdungen zu vermeiden.
Ringe und sonstige Schmuckstücke sind vor dem Klettern abzulegen; lange Haare sind zusammenzubinden.
Die Sicherheitsausrüstung bleibt Eigentum des Betreibers und ist entsprechend der Traineranweisungen sorgfältig zu behandeln. Bei Beschädigung oder starker Verunreinigung kann Schadensersatz bis zu 500 EUR je Sicherheitsausrüstung geltend gemacht werden.
Wird die Sicherheitsausrüstung zwischenzeitlich abgelegt (z.B. Toilettengang, Pause), ist vor der weiteren Nutzung eine erneute Kontrolle durch das Trainerpersonal erforderlich.
Gesundheitliche Eignung und Ausschlüsse
Die Nutzung der Kletteranlagen setzt eine dem Angebot entsprechende körperliche und geistige Eignung voraus.
Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die das Risiko beim Klettern erhöhen (z.B. bestimmte Herz-Kreislauf-Erkrankungen, schwere Gelenkprobleme, starke Gleichgewichtsstörungen), sowie deutlich alkoholisierte Personen können von der Nutzung teilweise oder vollständig ausgeschlossen werden; ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesen Fällen nicht, sofern den Kletterpark kein Verschulden trifft.
Die Nutzung ist nur gestattet, wenn keine psychischen oder körperlichen Erkrankungen vorliegen, die eine Gefahr für die nutzende Person oder andere Teilnehmende darstellen. Angaben in Einverständnis- oder Gesundheitsabfragen sind wahrheitsgemäß zu machen.
Alkohol, Drogen, sonstige Beeinträchtigungen
Der Konsum alkoholischer Getränke in maßvollem Umfang auf dem Gelände kann gestattet sein, soweit die Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden.
Stark alkoholisierte oder anderweitig beeinträchtigte Personen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht klettern; das Personal ist berechtigt, entsprechende Gäste von der Nutzung ganz oder teilweise auszuschließen.
Personen unter Einfluss von Drogen sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Verhalten auf dem Gelände, Hausrecht, Drohnen
Die Gäste haben sich so zu verhalten, dass andere Gäste, Mitarbeiter sowie Sachen des Kletterparks nicht gefährdet, geschädigt oder übermäßig belästigt werden.
Der Kletterpark übt das Hausrecht aus und ist berechtigt, Gäste, die gegen diese AGB, die Parkordnung oder Sicherheitsanweisungen verstoßen, vom weiteren Aufenthalt auszuschließen; ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesen Fällen nicht.
Drohnenflüge und sonstiger unbemannter Luftverkehr über dem Gelände sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Geschäftsführung aus Sicherheitsgründen strikt untersagt.
Auf dem Gelände gilt grundsätzlich Rauchverbot, ausgenommen in ausdrücklich ausgewiesenen Raucherbereichen. Das Rauchen mit angelegtem Klettergurt ist untersagt.
Haftung des Kletterparks
Der Kletterpark haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Kletterparks, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Kletterpark nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Kletterpark auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen bleibt die gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, unberührt; reine Nutzungshinweise wie „Klettern auf eigene Gefahr“ ersetzen die gesetzliche Haftung nicht.
Haftung der Gäste und mitgebrachter Gegenstände
Die Gäste haften für alle Schäden, die sie durch schuldhafte Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten, der Parkordnung oder der Sicherheitsanweisungen verursachen.
Für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände übernimmt der Kletterpark nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nicht bei unbeaufsichtigtem Zurücklassen von Sachen.
Für Verluste durch Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen (z.B. Kleidung, Mobiltelefone) wird keine Haftung übernommen, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
Meldepflicht bei Vorfällen
Sachschäden, Beinaheunfälle und Verletzungen sind unverzüglich dem Trainerpersonal zu melden.
Foto- und Videoaufnahmen, Datenschutz
Das Anfertigen von Fotos und Videos zu privaten Zwecken ist grundsätzlich zulässig, soweit andere Gäste nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden und der Betrieb nicht gestört wird; Aufnahmen, auf denen andere Personen erkennbar sind, dürfen nur mit Einwilligung der betroffenen Personen verwendet bzw. veröffentlicht werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG); nähere Informationen enthält die auf der Website abrufbare Datenschutzerklärung.
Online-Buchungen und elektronische Kommunikation
Bei Online-Buchungen gelten ergänzend die auf der Website dargestellten Buchungsbedingungen und technischen Schritte zum Vertragsschluss.
Mit der Eingabe ihrer Kontaktdaten erklären sich die Gäste damit einverstanden, dass der Kletterpark diese zur Abwicklung der Buchung und zur Kommunikation im Zusammenhang mit der gebuchten Leistung nutzt.
Änderungen des Angebots und der AGB
Der Kletterpark ist berechtigt, das Leistungsangebot (Parcours, Öffnungszeiten, Preise) sowie diese AGB aus sachlichen Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern; für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen AGB.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Kletterpark Bautzen GmbH.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die entsprechende gesetzliche Regelung.